AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Energetik Solartechnologie Vertrieb GmbH, 33335 Gütersloh
(Stand 01/2009)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein schriftliches Anerkenntnis durch uns stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden an diesen die Leistung vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart ist die die Ware binnen einer Frist von 7 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung zahlbar. Zum Skontoeinbehalt ist der Käufer nicht berechtigt. Ist der Zahlungstermin überschritten tritt automatisch Verzug nach den gesetzlichen Grundlagen ein.

§ 3 Lieferung
Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Konstruktion- oder Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar
sind. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Kunden.
Das Risiko geht mit Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen auf den Kunden über. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher in Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Erhalt auf sichtbare Schäden bzw. offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zeigen sich solche Mängel, hat der Käufer diese binnen 2 Wochen seinem Verkäufer in Text- oder Schriftform anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, ist der Verkäufer berechtigt, Ansprüche des Käufers hinsichtlich dieser Beschädigung zurückzuweisen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bliebt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Verkäufers. Eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung vor vollständiger Kaufpreiszahlung wird ausdrücklich nicht erteilt. Die gelieferten Gegenstände dürfen erst dann mit einem Grundstück fest verbunden werden, wenn der Kaufpreis vollumfänglich bezahlt ist.

§ 5 Gewährleistung

5.1
Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen in einem Jahr ab Ablieferung/Abnahme.

5.2.
Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln bei gebrauchten Sachen sind ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse bzw. Verkürzungen zu 5.1 und 5.2 gelten nicht, sofern der Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder zwingend gesetzlich gehaftet wird, oder der Mangel in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist.

5.3
Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Zeigen sich Mängel ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Schrift- oder Textform. Unterbleibt eine solche unverzügliche Anzeige ist der Verkäufer berechtigt, die Gewährleistung zu verweigern. Der Verwender ist zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

5.4
Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

5.5
Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Fehlens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die entstandenen Kosten der vermeintlichen Mängelbeseitigung zu übernehmen.

5.6
Leistungsort der Gewährleistungsrechte ist der Geschäftssitz der Verwenderin. Eine Übernahme der Mehrkosten der Mängelbeseitigung, sofern die Sache an einen anderen Ort als den Leistungsort des Vertrages verbracht wurde, ist ausgeschlossen.

§ 6 Garantie
6.1
Sofern nicht schriftlich fixiert gibt der Verwender keine Garantiezusagen oder Zusicherungen außerhalb der
gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechte.

6.2
Garantieansprüche des Verkäufers gegen den Hersteller werden, soweit sie bestehen, hiermit abgetreten.

6.3
Bestehen neben den Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer für den Käufer inhaltsgleiche Garantieansprüche gegen den Hersteller, so kann der Verkäufer die Gewährleistung verweigern (Einrede), wenn der Käufer nicht zunächst außergerichtlich versucht hat, seine Ansprüche gegen den Hersteller durchzusetzen. Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bleiben parallel bestehen. Wird die berechtigte Mängelrüge gegen den Garantiegeber dem Verkäufer zur Kenntnis mitgeteilt oder eine solche gegen ihn selbst erhoben, gilt die Verjährung als gehemmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche, insbesondere solche wegen Mangelfolgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 8 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Die Vertragssprache ist deutsch. Werden Vertragsexemplare oder Teile von ihnen zusätzlich in einer anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder Abweichungen die deutschsprachige Version. Die Verhandlungssprache ist ausschließlich deutsch und/oder englisch. Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens und sämtliche sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten  unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Gütersloh (Deutschland). Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch über dessen Zustandekommen und Gültigkeit, sind die Gerichte in Bielefeld (Deutschland) ausschließlich zuständig. Diese Regelungen gelten auch für Verbraucherverträge gem. ROM I, 6, soweit der Verbraucher durch die Anwendung von Deutschem Recht materiell nicht schlechter gestellt wird im Sinne von ROM I, 6 Abs.2.